Seehaus in Leonberg
Bei einer opferbezogenen Strafrechtspflege werden die Interessen der Opfer berücksichtigt. Dies gilt einerseits im Rahmen des Strafverfahrens. Die Bedürfnisse und Rechte der Opfer müssen dabei Berücksichtigung finden. Andererseits können auch die Rechtsfolgen für Täter unter Gesichtspunkten von Wiedergutmachung und Aufarbeitung der Straftaten sowohl bei Opfern als auch Tätern ausgestaltet werden. So sollte auch (Jugend)Strafvollzug darauf ausgerichtet sein, Opferempathie zu entwickeln und Wiedergutmachung zu leisten.
Bei der Tagung sollen verschiedene Aspekte einer opferbezogenen Strafrechtspflege beleuchtet werden. Neben Opferhilfe und Opferschutz wird thematisiert, wie Wiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich und Gesprächsgruppen zwischen Opfern und Tätern zur Aufarbeitung der Straftaten bei ambulanten Maßnahmen und im Strafvollzug ausgebaut bzw. etabliert werden können.
Die Fachtagung findet statt im Zeitraum vom 21.-22.01.2015.
Sie wird vom DBH, dem Justizministerium Baden-Württemberg und dem Seehaus e.V. durchgeführt.
Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Seehaus in Leonberg und seiner Umsetzung nach dem Motto Wahr.Haft.Leben im Jugendstrafvollzug finden Sie hier.