Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit
In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn machen und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden. In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch „verhandelbar“? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden?
In Kooperation mit dem Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen e.V. und dem VHS-Verband Baden-Württemberg
Referentin | Dr. Birgitta Stückrath, stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach |
Ort | online |
Zeit | Dienstag, 08.04.2025, 18 Uhr – 19:30 Uhr |
Kursgebühr | 0,00 € |