VHS VerbandElemente einer Restorative Justice als maßgeblicher Strafzumessungsgrund

In den letzten zwanzig Jahren hat bezogen auf die Strafzwecke ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Schadenswiedergutmachung und ein Täter-Opfer-Ausgleich können in vielen Fällen eine Strafe entbehrlich machen. Sogar bei Verbrechen kann von Strafe abgesehen werden oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen werden und stattdessen die Interessen und Bedürfnisse der Opfer in den Mittelpunkt des Strafverfahrens gerückt werden.

In Kooperation mit dem Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen e.V. und dem VHS-Verband Baden-Württemberg

Referentin Dr. Birgitta Stückrath,
stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach
Ort online
Zeit Dienstag, 11.02.2025, 18 Uhr – 19:30 Uhr
Kursgebühr 0,00 €
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