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Da die Änderungen im Jugendstrafverfahren durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (BGBl. 2019 I, S. 2146) weitreichend sind, haben wir uns entschieden, Video-Tutorials zu veröffentlichen.

Von den Änderungen betroffen sind vor allem die Unterrichtungs- und Belehrungspflichten, die Anwesenheitsrechte der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter, die Bestellung von Pflichtverteidigern, die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren sowie die Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.

Zudem ist das Recht der Pflichtverteidigung mit dem am 13. Dezember 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (BGBl. 2019 I, S. 2128) insgesamt reformiert und an die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (…) angepasst worden. Diese für Beschuldigte aller Altersgruppen geltenden Neuregelungen ergänzen die spezifischen Regelungen zum Jugendstrafverfahren und sind daher auch für das Jugendstrafverfahren von Bedeutung.

Unser fünf Teile umfassendes Video-Tutorial (Gesamtdauer ca. 4 Std. 20 min.) bietet eine detaillierte Einführung in die Gesetzesänderungen und ihre möglichen Konsequenzen für die Praxis des Jugendstrafverfahrens. Die Darstellung richtet sich primär an Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte, Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verteidigungen in Jugendstrafverfahren übernehmen.

Der Zugang zu den Videosist ab sofort kostenlos möglich. Sie finden diese unter dem folgenden Link: https://www.dvjj.de/umsetzung-der-eu-richtlinie-2016-800/

Weitere Informationen Video-Tutorials

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