Im Jahr 2023 werden die Schöff:innen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Schöff:innen wirken neben den Berufsrichter:innen gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Schöff:innen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.

Für interessierte Bürger:innen fanden in Kooperation mit den Volkshochschulen Online-Informationsveranstaltungen statt, damit sie sich ein Bild darüber machen können, was auf sie zukommt und ob sie sich für das richterliche Ehrenamt geeignet halten.

Zum Wahlverfahren
Die Schöffenwahlen sind zu Beginn des Jahres 2023 bundesweit gestartet, und zwar im zweistufigen Verfahren: Mittlerweile haben die Kommunen die Vorschlagslisten erstellt. Diese werden an den Wahlausschuss des zuständigen Amtsgerichtes weitergeleitet. Dort werden im Herbst 2023 ca. 50% der auf den gesamten Vorschlagslisten aufgeführten Kandidaten für das Schöffenamt ausgewählt. Im Anschluss werden die Kandidaten postalisch informiert, insbesondere wenn sie für die Amtsperiode 2024-28 nominiert wurden. Für diese Personen werden im November und Dezember 2023 Einführungsveranstaltungen an den Gerichten angeboten.

 

Zum Einsatz des Schöffen
Werden Sie zum Hauptschöffen gewählt, so werden Sie für das Jahr 2024 zu 12 Terminen ausgelost, damit eine Manipulation in der Besetzung des Gerichts ausgeschlossen werden kann.
Hier sind Sie verpflichtet, an den Sitzungsterminen teilzunehmen, welche Ihnen Ende 2023/ Anfang 2024 mitgeteilt werden.
Die 12 Sitzungstermine sind die ersten Vorgaben, das bedeutet für Sie, dass Sie sich diese Tage ganztägig freihalten und Ihrem Arbeitgeber mitteilen sollten.
Bei diesen Terminen wird es am Amtsgericht in der Regel bleiben. Es können Termine ausfallen, so dass Sie insgesamt weniger Sitzungstage im Jahr haben.
Falls Sie am Landgericht eingesetzt werden, können Folgetermine zu einem Prozess hinzukommen. Ein Prozess muss von der Anklage bis zum Urteilsspruch mit der gleichen Besetzung durchgeführt werden. Sonst platzt das Verfahren und müsste vollständig neu aufgerollt werden.
Welche Termine stattfinden, ausfallen oder hinzukommen, entscheidet sich zu gegebener Zeit im jeweiligen Jahr.
Werden Sie zum Ersatzschöffen ausgelost, so erfahren Sie Ihren Termin für den Einsatz am Amts- oder Landgericht kurzfristig, und zwar dann, wenn Sie einen Hauptschöffen, der verhindert ist, ersetzen sollen. Können Sie als Ersatzschöffe kurzfristig nicht einspringen, so gelten Sie als nicht erreichbar. Dann wird versucht, die nächste Person auf der Schöffenersatzliste zu erreichen.

 

 

 

 

 

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