Mit dem am 17. Dezember 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ sind – mit erheblicher Verspätung – die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind“, in nationales Recht umgesetzt worden. Ergänzt werden die Regelungen durch das am 13. Dezember 2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“.
Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.
Die Veranstaltung bietet eine kompakte, berufsgruppenübergreifende Darstellung der gesetzlichen Änderungen, die sich gleichermaßen an alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteur:innen richtet.
Referentin | Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel, Vorsitzende der DVJJ Dr. Stephanie Ernst, Geschäftsführerin der DVJJ |
|
Veranstaltung | Do, 23. Juni 2022, 11:00-16:00 Uhr |
|
Veranstaltungsnummer | V 22/10 | |
Tagungsort | ZEB-Stephansstift Kirchröder Str. 44 30625 Hannover |
|
Teilnahmegebühr |
Mitglieder der DVJJ: 85,- € Nichtmitglieder: 115,- € |
|
Veranstalter |
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) |