Ehrenamtliche Richter/-innen haben die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 31. Januar 2017 IX R 10/16 entschieden hat. Steuerpflichtig bleibt demgegenüber die Entschädigung für Verdienstausfall.
vollständige Urteil mit Erläuterungen in der Verbandszeitschrift "Richter ohne Robe", Ausgabe 2/2017
Infos zu Änderungen des JVEG zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht 2021 finden Sie auf PariJus gGmbH.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.