Wie geht es weiter?
Die Bewerbungen zur Amtszeit ab dem 1. Januar 2019 sind abgeschlossen.
Bis spätestens zum Sommer 2018 stellen die Gemeinden Vorschlagslisten auf. Diese werden mit 2/3 Mehrheit beschlossen (in den Ratssitzungen für die Schöffen im Erwachsenenstrafrecht; in den Jugendhilfeausschüssen für die Jugendschöffen). Für die Ratsmitglieder besteht hier die Möglichkeit, weitere Vorschläge zu machen oder Streichungen vorzunehmen.
Danach liegen die Listen mindestens eine Woche öffentlich aus. In dieser Zeit können die Bürger letztmalig Einwendungen zu Protokoll geben, bevor die Vorschlagslisten an das jeweilige Amtsgericht weitergegeben werden. Über die Einwendungen wird im Schöffenwahlausschuss abgestimmt.
Weitere Informationen zur Erstellung der Vorschlagslisten finden Sie unter schoeffenwahl.de.
Im Frühherbst 2018 tagen die vom zuständigen Amtsgericht einberufenen Schöffenwahlausschüsse.
Diese wählen dann die Schöffinnen und Schöffen für die neue Schöffenamtsperiode, die vom 1.01.2019 bis zum 31.12.2023 dauert.
Weitere Informationen zum Schöffenwahlausschuss finden Sie unter schoeffenwahl.de.
Was bislang gelaufen ist: Die Schöffenwahl 2018
Im Herbst 2018 erscheinen die Arbeitsbücher von Hasso Lieber und Ursula Sens "Fit fürs Schöffenamt" in einer überarbeiteten Auflage beim Berliner Wissenschafts-Verlag, die die künftigen Amtsinhaber auf die an sie gestellten Anforderungen vorbereiten und während der Amtsausübung begleiten sollen.
Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat am 20.11.2015 in Erfurt durch die Mitgliederversammlung Grundlegendes zum Status der ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. beschlossen:
- Grundsätze des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. und seiner Landesverbände
- Rechtspolitisches Programm des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.
- Reform der Schöffenwahl
Die Zusammenfassung der Grundsatzbeschlüsse finden Sie hier.
+++ Allgemeine Orientierung:
Mitte/Ende August werden die Vorschlagslisten und Einsprüche von den Gemeindevorstehern an die Amtsgerichte entsandt. Mitte/Ende September finden die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen in den Schöffenwahlausschüssen statt. Ende Oktober werden die Auskünfte aus BZR, Schuldnerverzeichnis und Insolvenzgericht eingeholt und die Gewählten für LG an PräsLG und für Gem(Jug)SchöffG an AG mitgeteilt. Bis Ende November werden die Gewählten und Nichtgewählten über Kommunen und Gerichte informiert. +++