Die fünfjährige Amtszeit ab dem 1. Januar 2014 endet zum 31. Dezember 2018.
Ab Anfang 2018 konnten sich Bürgerinnen und Bürger wieder bei Ihrer Wohngemeinde oder am Jugendamt für das Schöffenamt bewerben.
Bis spätestens zum Sommer 2018 stellen die Gemeinden Schöffenlisten auf und lassen diese vom Gemeinderat beschließen.
Im Frühherbst 2018 tagen die vom zuständigen Amtsgericht einberufenen Schöffenwahlausschüsse.
Diese wählen dann die Schöffinnen und Schöffen für die neue Schöffenamtsperiode, die vom 1.01.2019 bis zum 31.12.2023 dauert.
Wie werde ich Schöffin oder Schöffe?
Weitere Informationen finden Sie hier:
- http://www.schoeffenwahl.de/ und unter unseren Links Das Schöffenamt und Literaturtipps.
- https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/videos/schoeffen-deutschlandweit-gesucht-100.html
- Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg-1
- Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg-2
Im Herbst 2018 erscheinen die Arbeitsbücher von Hasso Lieber und Ursula Sens "Fit fürs Schöffenamt" in einer überarbeiteten Auflage beim Berliner Wissenschafts-Verlag, die die künftigen Amtsinhaber auf die an sie gestellten Anforderungen vorbereiten und während der Amtsausübung begleiten sollen.
Bewerbungen an Ihre Wohngemeinde (Schöffe/-in) oder an das Jugendamt (Jugendschöffe/-in) sind abgeschlossen.