Herbst 1817 - Vor 200 Jahren bekommt das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Württemberg seinen Sitz in Stuttgart
Im Herbst 2017 werden es 200 Jahre, dass das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Württemberg seinen Sitz in Stuttgart hat. Mit einer Justizverordnung vom 23. September 1817, veröffentlicht im Staats- und Regierungsblatt am 27. September 1817, wurde unter König Wilhelm I. das Obertribunal - Vorgänger des Oberlandesgerichts - in Stuttgart errichtet. Dessen Vorgänger - Hofgericht bzw. Oberappellationstribunal - hatten bis dahin über 300 Jahre im Rathaus in Tübingen getagt. Bereits am 13. November 1817 war der Umzug soweit vollzogen, dass im Staats- und Regierungsblatt mitgeteilt werden konnte „Alle an das Königl. Obertribunal und Ehegericht gehörigen Eingaben und Berichte sind von heute an nach Stuttgart zu übersenden“. Damit war ein wichtiges Element im Aufbau der Dritten Gewalt, der im Kern über die wechselvolle Geschichte des 20. Jahrhunderts hinweg bis heute Bestand hat, eingerichtet. Bis zum Bezug eines Neubaus im Justizviertel an der Urbanstraße im Oktober 1879 hatte das Obertribunal seine Räume in der „Neuen Kanzlei“, dem sogenannten „Stockgebäude“ in der Königstraße in Stuttgart.
Aus diesem Anlass lädt das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen von drei öffentlichen Führungen interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer
„Spurensuche zur Stuttgarter Justizgeschichte vom Marktplatz ins Justizviertel“ ein.
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
- Mittwoch, 11. Oktober 2017, 16:00 Uhr
- Freitag, 13. Oktober 2017, 16:00 Uhr
- Montag, 13. November 2017, 16:00 Uhr
Treffpunkt jeweils am Marktbrunnen, Marktplatz, Stuttgart, Dauer ca. 2 h
Es wird gebeten, sich für die Rundgänge bei Interesse unter