Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet Gesetz zur Neutralität: Richterinnen und Richtern ist bei der Wahrnehmung ihres Amtes im Gerichtssaal das Tragen von religiösen, weltanschaulichen oder politischen Symbolen verboten.
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Der DVS-BW geht diese Intitiative nicht weit genung. Sie fordert eine Anpassung des Gesetzesentwurfes in der Richtung, dass sich das beabsichtigte Verbot an alle aktiv an der Rechtsprechung beteiligten Personen – einschließlich der Schöffinnen und Schöffen – richtet und wendet sich deshalb mit einer Stellungsnahme an das Ministerium der Justiz und für Europa.
Stellungnahme und Pressemitteilung
Nach einer Kolumne von Sibylle Krause-Burger folgten mit großer Resonanz Berichte und Leserbriefe in den Zeitungen: PB-1, PB-2,

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