Vortrag und Diskussion
im Haus der Architekten, Danneckerstraße 54 in 70182 Stuttgart
am Montag, 9. März 2015 um 18.00 Uhr
Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs im Jahr 2012 beschied, dass niedergelassene Vertragsärzte nicht unter die derzeit geltenden Regelungen der Bestechlichkeit - und die Geberseite damit nicht unter die der Bestechung - fallen, wenn sie Zuwendungen von Pharmaunternehmen für die Verordnung bestimmter Medikamente annehmen.
Daher wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU vereinbart, einen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu schaffen.
Bei dieser Veranstaltung hören Sie aus erster Hand von politisch Verantwortlichen sowie Vertreter/innen der Justiz, der Ärzteschaft und der Pharmaindustrie, welche Herausforderungen es bei der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen gibt und wie weit die Überlegungen zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen gediehen sind.
Nach einem Einführungsvortrag von Christian Lange MdB findet eine Diskussion mit Ihnen und den geladenen Gästen statt:
§ Birgit Fischer, Verband forschender Arzneimittelhersteller
§ Renate Wimmer, Staatsanwaltschaft München I
§ Prof. Frank Ulrich Montgomery, Bundesärztekammer
§ Christian Lange, MdB Backnang
Moderation: Karl-Dieter Möller, TV-Journalist
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