Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.
| Referentin | Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF | |
| Veranstaltung | Di, 11. Januar 2022 - oder - Do, 31. März 2022 |
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| Veranstaltungsnummer | V 22/01 - oder - V 22/07 | |
| Tagungsort | online mit Zoom |
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| Teilnahmegebühr |
Mitglieder der DVJJ: 55,- € Nichtmitglieder: 75,- € |
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| Veranstalter |
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) |
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Infos und Online-Anmeldung zum 11.01.2022
Infos und Online-Anmeldung zum 31.01.2022




