Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.
In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkonstellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.

Referentin Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF  
Veranstaltung Di, 11. Januar 2022 - oder - Do, 31. März 2022
 
Veranstaltungsnummer V 22/01 - oder - V 22/07  
Tagungsort online mit Zoom
Teilnahmegebühr

Mitglieder der DVJJ: 55,- €
Nichtmitglieder: 75,- €
 
Veranstalter

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)
Lützerodestr. 9
30161 Hannover
Tel.: 0511-34836-40 - Fax: 0511-3180660 - Email 


Infos und Online-Anmeldung zum 11.01.2022
Infos und Online-Anmeldung zum 31.01.2022



Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.