– Folgen für die Praxis des Jugendstrafrechts –
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“ bedingt erhebliche Änderungen u. a. im Bereich der Vernehmung, der Beteiligung der Jugendgerichtshilfe und der Eltern sowie der notwendigen Verteidigung. Sie war bis zum 11. Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen.
Bei der Tagung für verschiedene Berufsgruppen werden die Neuregelungen aus dem Jahr 2019 von erfahrenen Referenten_innen vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus sollen sich die am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure austauschen können.
| Referentin | Prof. Dr. Theresia Höynck Vorsitzende der DVJJ, Universität Kassel |
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| Veranstaltung | Do 21. November 2019 10 - 16 Uhr |
Di 26. November 2019 10 - 16 Uhr |
| Veranstaltungs-Nr. | V 19/24 | V 19/23 |
| Tagungsort | Kolpinghaus Adolf-Kolping-Straße 1 80336 München |
Caritasverband Frankfurt e.V. Alte Mainzer G. 10 60311 Frankfurt am Main |
| Tagungsgebühr | EUR 75,- inkl. Verpflegung EUR 60,- für DVJJ-Mitglieder |
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| Veranstalter |
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichts-hilfen e.V. (DVJJ) |
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Weitere Informationen und Anmeldung Weitere Informationen und Anmeldung
Weitere Veranstaltungsorte für diese Fachtagung sind Hamburg, Hannover und Leipzig.




