– Folgen für die Praxis des Jugendstrafrechts –
Am 11. Juni 2016 ist die EU-Richtlinie 2016/800 in Kraft getreten, die bis zum 11. Juni 2019 auch in Deutschland umgesetzt sein muss. Die Umsetzung der Richtlinie wird zu beachtlichen Veränderungen bei der Bearbeitung von Jugendstrafverfahren und zu erheblichem Fortbildungsbedarf für die Justiz, die Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren und die Polizei führen.
Die DVJJ veranstaltet dazu offene Fortbildungen, bei denen sowohl die wesentlichen Vorgaben der Richtlinie als auch die konkreten Änderungen für das Jugend- straf(verfahrens)recht kompakt dargestellt werden. Die Fortbildungen sind berufsgruppenübergreifend konzipiert und richten sich damit gleichermaßen an Justiz, Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren und Polizei. Neben der Wissensvermittlung soll aber auch dem Bedarf an Fragen und Meinungsaustausch ausreichend Raum gegeben werden.
| Referent | Prof. Dr. Theresia Höynck Vorsitzende der DVJJ, Universität Kassel |
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| Veranstaltung | Mi 06. März 2019 11 - 16 Uhr |
Do 14. März 2019 11 - 16 Uhr |
| Veranstaltungs-Nr. | V 19/19 | V 19/01 |
| Tagungsort | Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstr. 2 79104 Freiburg i.Br. |
Tagungszentrum Kolpinghaus
Adolf-Kolping-Str. 1 |
| Tagungsgebühr | EUR 75,- inkl. Verpflegung EUR 60,- für DVJJ-Mitglieder |
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| Veranstalter |
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichts-hilfen e.V. (DVJJ) |
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