Grundlagen, Beweisaufnahme und Rechtsfolgen
Fortbildungs-Seminar für Schöffinnen und Schöffen
Schöffinnen und Schöffen wirken bei vielen Strafprozessen mit, in denen es um Drogenmissbrauch geht. Diese Straftaten sind nicht im Strafrecht geregelt, sondern in einer eigenen Rechtsquelle, dem Betäubungsmittelgesetz.
Deshalb ist es für alle an der Rechtspflege beteiligten Personen sinnvoll, über ein gewisses Grundwissen über das Drogenstrafrecht zu verfügen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt richterlicher Tätigkeit ist die Entscheidung darüber, von welchem Sachverhalt in einem Strafverfahren auszugehen ist. Die Beurteilung der Aussagen von Zeug_innen und Angeklagten ist entscheidend für die Frage, ob die Angeklagten freizusprechen oder zu verurteilen sind.
Erkennen Sie als Richter_innen nicht die Lüge oder den Irrtum in einer Aussage, so gehen Sie u.U. von einem falschen Sachverhalt aus und urteilen auch falsch.
Ein weiteres Ziel des Seminars ist es daher, Grundlagen der Beurteilung von Aussagen kennen zu lernen, die uns in die Lage versetzen, besser entscheiden zu können, ob Zeug_innen die Wahrheit gesagt, gelogen oder geirrt haben.
| Referent | Volker Talarowski, Castrop-Rauxel, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum |
| Termin | 24. November 2017 - 18:00 bis 26. November 2017 - 13:00 |
| Ort | Akademie St. Jakobushaus, Diözese Hildesheim, Reußstraße 4, 38640 Goslar |
| Seminarleitung | Elisabeth Keil - 05321 3426-32 - Mail |
| Kursgebühr | inklusive Seminargebühr, Unterbringung und Vollpension: 120,00 € pro Person im Zweibettzimmer, 148,00 € im Einzelzimmer |
Weitere Informationen, Programm und Online-Anmeldung




