Aus Sicht anderer am Jugendstrafverfahren beteiligter Professionen ist die Stellungnahme der Jugendhilfe das „praktisch bedeutsamste Ergebnis“ der Tätigkeiten der Jugendhilfe im Strafverfahren. Auch bei der Jugendhilfe selbst ist diese Bewertung (zu Recht?) weit verbreitet. Die Qualität der Berichte wird in der Praxis allerdings mitunter deutlich kritisiert.

Zu welchen Fragen hat die Jugendhilfe in der Hauptverhandlung, aber auch schon im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren Stellung zu nehmen und welche Bereiche gehören gerade nicht in ihren Verantwortungsbereich?
Gelten die allgemeinen methodischen und fachlichen Standards der Jugendhilfe auch für deren Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren nach dem JGG oder gibt es hier Besonderheiten?
Wie (neutral?) ist Stellung zu beziehen?
Wie berechtigt ist die lang anhaltende Diskussion über die Form – schriftlicher Bericht oder mündliche Stellungnahme?
Wie viel Transparenz für die Betroffenen ist notwendig, um den allgemeinen Auftrag der Jugendhilfe bei der Sachbearbeitung nicht zu gefährden?
Diesen und anderen Fragen soll bei der Fortbildung nachgegangen werden, um im Ergebnis zu einer den fachlichen Anforderungen entsprechenden Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe im Strafverfahren zu kommen.

Seminarleitung Jürgen Kußerow, Dipl.-Sozialarbeiter, Coach, Jugendhilfe im Strafverfahren, Stadt Waltrop
Termin 21.09.2016 ab 13 Uhr bis 23.09.2016, 13 Uhr
Tagungsort Akademie Frankenwarte in Würzburg
Teilnahmegebühr EUR 370,- inkl. Unterbringung im Einzelzimmer und Verpflegung (EUR 340,- für DVJJ-Mitglieder)
Anmeldeschluss 27.07.2016

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