Ab dem 1. Januar 2016 wird das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) auch für ehrenamtlich Beschäftigte in Baden-Württemberumgesetzt. Sie haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu 5 Tagen pro Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgelte freistellen zu lassen. Im Hinblick auf die derzeitige Corona-Situation wird Arbeitgebern empfohlen, Arbeitnehmer/-innen im gleichen Maße auch die Teilnahme an online geführten Weiterbildungen zu ermöglichen.
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