Akademie Frankenwarte in Würzburg
Mit der Bestimmung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit und des pädagogisch ausgerichteten Jugendkriminalrechts berücksichtigt der Gesetzgeber Besonderheiten der Jugendphase. Auch Schöffinnen und Schöffen müssen sich damit befassen, wie auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender verantwortungsbewusst und mit Augenmaß reagiert werden kann, damit sie nicht erneut straffällig werden.
Referent: Volker Talarowski, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum und weitere Fachkräfte aus dem Bereich der Jugendstraffälligenarbeit.
Das Seminar findet statt im Zeitraum 23.-25.01.2015
Teilnahmegebühr: 105,00 Euro für das Seminarprogramm, Verpflegung und Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer (EZ-Zuschlag pro Nacht: Euro 20,00)
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