Schöffenverband sieht Schlüssel für saubere Strafverfahren in Schöffenwahlen 2013
Der frühere Berliner Justiz-Staatssekretär kritisierte, dass in vielen Verfahren Absprachen zwischen Berufsrichtern, Verteidigern und Staatsanwaltschaft getroffen werden ohne die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter in Strafsachen. Obwohl nach dem Gesetz eine Absprache in öffentlicher Hauptverhandlung mitzuteilen sei, würden in vielen Fällen selbst die Schöffen nicht darüber informiert, dass es im Vorfeld der Hauptverhandlung zu einer Verständigung gekommen ist. Es sei auch keine Seltenheit, dass der Vorschlag, den das Gericht zur Verständnis mache, nicht mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit unter Einbeziehung der Schöffen zustande komme.
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